Für die Benutzung dieser Software gelten wichtige Informationen, Rechte, Pflichten, Beschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse.

Bevor Sie die Software installieren, lesen Sie bitte sorgfältig die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Mit der Installation und Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, als Vertragspartei durch die Bestimmungen des Lizenzvertrages gebunden zu werden. Falls Sie nicht mit sämtlichen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einverstanden sind, beenden Sie bitte die Installation; in diesem Fall dürfen Sie die Software nicht benutzen. Jede weitere Benutzung dieser Software gilt als Erklärung Ihres Einverständnisses zu sämtlichen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zwischen Ihnen und DIGITAL Soft.

LIZENZVEREINBARUNG

DIES IST EIN RECHTLICHER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND DIGITAL Soft. MIT DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, OHNE VORBEHALT DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES GEBUNDEN ZU SEIN, AUCH WENN DIESER LIZENZVERTRAG ALS VERÄNDERUNG EINES VORHERIGEN VERTRAGES GILT. FALLS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, SENDEN SIE BITTE DIE SOFTWARE UNVERZÜGLICH GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES AN DIE STELLE ZURÜCK, VON DER SIE DIESE ERHALTEN HABEN. Lizenznummern sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Das Softwareprodukt ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum Schutz von geistigem Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert und nicht verkauft. Für die Zwecke dieses Lizenzvertrages bedeutet "Software" oder "Softwareprodukt" die Computersoftware sowie zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Online- oder elektronische Dokumentationen, einschließlich sämtlicher ausführbarer Dateien, Zusatzprogramme, Anleitungstexte, Hilfe-Dateien und anderer Dateien, die zu dem oben oder in der zugehörigen Dokumentation angegebenen DIGITAL Soft-Produkt dazugehören. "Benutzen" bedeutet das Speichern, Laden (gleich ob in einen vorübergehenden (RAM) oder in einem dauerhaften Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder anderen Speichermedien), Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. "Sie" bedeutet die Gesellschaft, Organisation oder Person, mit deren Geld die Lizenzgebühr bezahlt worden ist.

1. LIZENZGEWÄHRUNG

Software: DIGITAL Soft gewährt Ihnen das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, beschränkte Recht, eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer gemäss den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zu benutzen. Zweitkopie: Der Hauptbenutzer eines Computers, auf den eine Kopie der Software installiert worden ist, ist berechtigt, eine Zweitkopie ausschließlich für seine eigene Benutzung auf einem Heim- oder einem tragbaren Computer (nicht jedoch auf beiden) anzufertigen. Speicherung/Netzwerkbenutzung: Sie sind ebenfalls berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Speichermedium, welches einzig dazu dient, die Software über ein internes Netzwerk auf ihren Computern zu installieren und ablaufen zu lassen (wie z. B. einem Netzwerk-Server), zu speichern oder zu installieren. Sie müssen jedoch für jeden Computer, auf dem die Software von dem Speichermedium installiert oder eingesetzt wird, eine eigenständige Lizenz erwerben. Eine solche Software-Lizenz darf nicht zwischen mehreren Computern geteilt oder auf mehreren Computern gleichzeitig genutzt werden. Handelt es sich bei der Software um ein Shareware- bzw. Freewareprogramm oder um eine Testversion, so darf das Programm auf beliebig vielen Rechnern installiert werden. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung der Lizenzprogramme liegt beim Käufer der Software. Insbesondere sind Sie verpflichtet, sämtliche Benutzer der Software über die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zu unterrichten. Handelt es sich bei dem Programm um eine Shareware- oder Testversion, so darf das Programm für die Dauer von 30 Tagen zu Prüfzwecken getestet werden. Wenn das Programm nach Ablauf dieser Testphase weiter genutzt werden soll, so ist der Benutzer gehalten, durch die Registrierung des Programms eine Lizenz zu erwerben. Eine unlizenzierte Sharewareversion oder eine Freewareversion ist von dem Kopierverbot ausgenommen, solange das Programmpaket unverändert und vollständig weitergegeben wird.

2. EIGENTUMSRECHTE

Sämtliche Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an der Software liegen bei DIGITAL Soft und werden durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum Schutz von geistigem Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert und nicht verkauft. Durch diesen Vertrag werden keinerlei Eigentumsrechte an der Software an Sie übertragen und keinerlei Rechte an der Software an Sie verkauft. Sie sind verpflichtet, die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z. B. Bücher oder Musikaufnahmen) zu behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie eine Kopie der Software (unter Einfügung sämtlicher Urheberrechts- oder anderer Eigentumsvermerke) allein für Sicherungs- oder Archivierungszwecke und nur, soweit Sie im übrigen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages erfüllen, anfertigen dürfen. Zur Anfertigung weiterer Kopien der Software sind Sie nicht berechtigt. Sie sind auch nicht berechtigt, die zu der Software gehörigen gedruckten Materialien zu vervielfältigen. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich nach diesem Lizenzvertrag gewährt werden, bleiben DIGITAL Soft vorbehalten. Soweit das Programm nicht eindeutig als Shareware- bzw. Freewareprogramm oder als Testversion gekennzeichnet ist, handelt es sich um ein käuflich zu erwerbendes Vollprodukt mit allen Einschränkungen aus Paragraph 1. und 2. Alle anderen Paragraphen gelten uneingeschränkt für alle Programmversionen.

3. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE und BESCHRÄNKUNGEN

Beschränkungen hinsichtlich Reverse-Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung; weitere Beschränkungen. Sie anerkennen hiermit, dass die Software in der Quellcode-Form ein vertraulich zu behandelndes Geschäftsgeheimnis von DIGITAL Soft ist, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Software nicht zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder andere Versuche zu unternehmen, um den Quellcode der Software zu entdecken, mit Ausnahme der Fälle, die durch das Urheberrecht in Ihrem Land ausdrücklich für zulässig erklärt werden. Soweit durch diesen Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf diese Software nicht vervielfältigt, weitervertrieben, weiterübertragen, veröffentlicht, verkauft, vermietet, unterlizenziert, verpfändet, abgetreten, abgegeben, belastet, übertragen, verändert oder weiterentwickelt werden (gleich ob in Teilen oder insgesamt). Trennung von Komponenten. Das Softwareprodukt wird als ein einheitliches Produkt lizenziert, und seine Komponenten dürfen nicht für die Benutzung auf mehr als einem Computer voneinander getrennt werden. Software-Übertragung. Sie können Ihre sämtlichen nach diesem Lizenzvertrag bestehenden Rechte dauerhaft an eine andere Person übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keinerlei Kopien zurück, übertragen diesen Lizenzvertrag, die zugehörige Seriennummer und das gesamte Software-Produkt (einschließlich sämtlicher Komponenten, Medien und gedruckten Materialien sowie sämtlicher Updates) und der Empfänger erklärt sich mit sämtlichen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einverstanden. Falls das Software-Produkt ein Update-Produkt oder ein "cross-grade"-Produkt ist, müssen sowohl die jüngste Ausgabe als auch sämtliche vorherigen Versionen und sämtlichen früheren Produkte, die zum Erhalt des Software-Produkts benutzt worden sind, mit übertragen werden. Kündigung. Dieser Lizenzvertrag bleibt bis zur Kündigung wirksam. Sie können diesen Vertrag jederzeit durch die Vernichtung der Software und sämtlicher von Ihnen angefertigter Kopien kündigen. Unbeschadet sämtlicher anderer Rechte kann DIGITAL Soft diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verstoßen. Sie erklären sich damit einverstanden, nach einer solchen Kündigung die Software und sämtliche von Ihnen angefertigten Kopien unverzüglich zu vernichten.

4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Beschränkte Gewährleistung. DIGITAL Soft GEWÄHRLEISTET, DASS DIE SOFTWARE FÜR EINEN ZEITRAUM VON SECHZIG (60) TAGEN AB DEM TAG DES ERSTEN KAUFS IM WESENTLICHEN FUNKTIONIEREN WIRD. Es ist bekannt, dass nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können. Daher ist der Gegenstand des Vertrages eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. DIGITAL Soft garantiert NICHT die Eignung des Programms für einen bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Hardwarekonfiguration. Ausschließliche Rechte. Die einzige Verpflichtung von DIGITAL Soft (und Ihr einziges Recht) ist es, nach der Wahl von DIGITAL Soft, entweder (a) den Kaufpreis zurückzuerstatten oder (b) die Software, die nicht der beschränkten Gewährleistung von DIGITAL Soft entspricht und an DIGITAL Soft mit einem Kaufnachweis zurückgesandt wird, zu ersetzen oder zu reparieren. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Softwarefehler durch einen Unfall, fehlerhafte Benutzung oder fehlerhafte Anwendung verursacht worden ist. Die Ersatz-Software unterliegt für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit oder einem Zeitraum von dreißig (30) Tagen - je nachdem, was länger ist - ebenfalls der Gewährleistung. Keine weiteren Gewährleistungen. DIGITAL Soft SCHLIESST HIERMIT SÄMTLICHE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT, IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE ZUGEHÖRIGEN GEDRUCKTEN MATERIALIEN AUS. DIES GILT AUCH FÜR SÄMTLICHE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR HANDELSÜBLICHKEIT UND/ODER GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Keine Haftung für Schäden. DIGITAL Soft haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet DIGITAL Soft nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von DIGITAL Soft auf den Ersatz des typischen, für DIGITAL Soft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DIGITAL Soft nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. FÜR KAUFLEUTE IM SINNE DES HANDELSGESETZBUCHES GILT ABWEICHEND VOM VORHERIGEN ABSATZ FOLGENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: In keinem Fall ist DIGITAL Soft oder ihre Lieferanten für irgendwelche Schäden (einschließlich Folge-, Zufalls-, Vermögens- oder indirekte Schäden, Strafzuschläge oder Schäden aufgrund Gewinnverlustes, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen bzw. -Daten oder anderen Vermögensschäden), welche durch die Benutzung oder die Unmöglichkeit der Benutzung der Software entstehen, haftbar, selbst wenn DIGITAL Soft zuvor von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auch Haftungen für Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. DURCH DIE NUTZUNG DER VORLIEGENDEN SOFTWARE ERKLÄRT DER ANWENDER SEIN EINVERSTÄNDNIS MIT O.G. GARANTIE- UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

5. RECHTE DRITTER, EINGETRAGENE WARENZEICHEN

Alle anderen erwähnten Produktnamen sind Marken ihrer Herstellerfirmen und werden hiermit anerkannt. WinWein ist ein eingetragenes Warenzeichen von DIGITAL Soft.

6. WIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBEDINGUNGEN (SALVATORISCHE KLAUSEL)

Gesamter Vertrag; Anwendbares Recht. Dieser Lizenzvertrag stellt den gesamten Vertrag hinsichtlich des Vertragsgegenstandes zwischen DIGITAL Soft und Ihnen dar und ersetzt sämtliche vorherigen Verträge, Übereinkommen und Erklärungen, gleich ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. DIESER LIZENZVERTRAG UNTERLIEGT DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND WIRD NACH DEUTSCHEM RECHT AUSGELEGT. Der Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Mainz.

 

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